Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Thüringen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal - 45 cm-
Alandganzjährig--
Äsche01.02. - 31.05.30 cm-
Bachforelle01.10. - 31.03.25 cmBei gemeinsamem Vorkommen von Bach- und Regenbogenforelle in einer Fließgewässerregion gilt für die Regenbogenforelle die Schonzeit der Bachforelle (1. Oktober bis 31. März)
Bachneunaugeganzjährig--
Bachsaibling01.10. - 31.03.25 cm-
Barbeganzjährig--
Bitterlingganzjährig--
Döbel - 25 cm-
Flussneunaugeganzjährig--
Groppeganzjährig--
Hasel01.04. - 31.05.20 cm-
Hecht15.02. - 30.04.45 cm-
Karpfen - 35 cm-
Lachsganzjährig--
Meerforelleganzjährig--
Naseganzjährig--
Quappeganzjährig--
Rapfenganzjährig--
Regenbogenforelle01.02. - 31.03.25 cm-
Rotfeder - 15 cm-
Schlammpeitzgerganzjährig--
Schleie - 25 cm-
Schneiderganzjährig--
Steinbeißerganzjährig--
Wels - 50 cm-
Zährteganzjährig--
Zander01.04. - 31.05.45 cm-

Rechtliches

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