Touristenfischereischein

Angelerlaubnis auf Zeit

| zuletzt aktualisiert: 24.09.2019

Darum gehts:
  • Touristenfischereischeine gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein
  • Nicht-Angler erhalten eine Angelerlaubnis auf Zeit
  • Angeln darf man nur dort, wo man eine zusätzliche "Gewässerkarte" kauft

Mecklenburg-Vorpommern

Während in Deutschland Angler üblicherweise einen Fischereischein benötigen, um ihrem Hobby legal nachzugehen, gilt für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderreglung: Hier können Angler seit 2005 einen sogenannten Touristenfischereischein erwerben, der 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und für den keine Prüfung der Fachkenntnisse vorgesehen ist. Im Amtsdeutsch heißt der Touristenfischereischein "befristeter Fischereischein".

Was kostet der Touristenfischereischein?

Der Touristenfischereischein kostet bei der erstmaligen Ausstellung derzeit (Sommer 2018) 24 Euro. Im Preis enthalten sind die Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr sowie eine ausführliche Informationsbroschüre. Diese enthält insbesondere grundlegende Informationen zu den häufig in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Fischarten, ihren eventuellen Schonzeiten und und Mindestfanggrößen. Der Touristenfischereischein kann für eine Gebühr von aktuell 13 Euro um erneut 28 Tage Geltungsdauer verlängert werden und dies beliebig oft.

Wo kann der Touristenfischereischein mit welchen Dokumenten bestellt werden?

Ausgegeben wird der Touristenfischereischein von den Ordnungsämtern in Mecklenburg-Vorpommern. Wer seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, muss den Touristenfischereischein bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt beantragen. Besucher aus anderen Bundesländern und Staaten sollen den Touristenfischereischein bei dem Ordnungsamt bestellen, der dem von ihnen beabsichtigten Aufenthaltsort am nächsten ist.

Benötigt wird bei der Antragstellung der Personalausweis beziehungsweise dessen Kopie sowie die Erklärung, dass die notwendigen Sachkenntnisse zum Angeln durch das Studium der Informationsbroschüre erworben werden.

Besucher können den Touristenfischereischein schon vor ihrem Besuch schriftlich beantragen. Das dazu notwendige Formblatt findet sich im Internet hier, eine Liste der ausgebenden Ordnungsämter und angeschlossener Stellen hier.

Wo darf man was mit dem Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern?

Grundsätzlich benötigen Inhaber des Touristenfischereischeins zusätzlich eine Angelkarte (Angelerlaubnis), die vom jeweiligen Eigentümer oder Pächter von Gewässern angeboten wird. Dies gilt auch für die Küstengewässer. Die Angelkarten können vor Ort oder oft über das Internet gekauft werden. Für die einfache und bequeme Online-Bestellung empfehlen wir unseren Partner fiskado.de. Für die Gewässerrecherche eignet sich unsere Übersichtsseite zu Mecklenburg-Vorpommern.

Auf der Angelkarte sind für die das konkrete Gewässer geltende eventuelle Einschränkungen bei Fangmethoden, Zahl der Fanggeräte oder der Tagesfangmenge vermerkt. Kinder jünger als 14 Jahre benötigen keinen eigenen Touristenfischereischein, dürfen aber nur in Begleitung von Erwachsenen angeln und brauchen eine eigene Angelkarte.

Mit Touristenfischereischein und Angelkarte sind normalerweise Handangel und Köderfischsenke erlaubt. Mehr als 700 stehende und fließende Gewässer sowie die Küstengewässer an der Ostsee mit Bodden, Haffe, Peenestrom und Achterwasser machen Mecklenburg-Vorpommern zu einer für Angler reizvollen Region.

Je nach Gewässer besteht Aussicht auf Fische von Aal bis Zander. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern nennt Bachforellen, Barsch, Hecht, Karpfen und Zander als die fünf am häufigsten vorkommenden Süßwasserfische in der Region. In der Ostsee dürfen Angler demnach besonders häufig mit Dorsch, Hornhecht, Hering, Lachs und Meerforelle rechnen. Ein online zur Verfügung stehender Fangkalender hilft dabei, Fangchancen einzuschätzen und Schonzeiten beim Angeln in Mecklenburg-Vorpommern zu beachten.

Thüringen

Auch das Bundesland Thüringen kennt einen Touristenfischereischein, der dort Vierteljahresfischereischein heißt. Wie der Name bereits sagt, gilt dieser Fischereischein zeitlich begrenzt für drei Monate. Für den Vierteljahresfischereischein in Thüringen ist keine Prüfung notwendig, die notwendigen Fachkenntnis für das Hobby-Angeln sollen sich die Inhaber mithilfe einer Broschüre aneignen. Eingeführt wurde dieses Konzept in Thüringen im Sommer 2010.

Was kostet der Vierteljahresfischereischein in Thüringen?

Der thüringische Touristenfischereischein kostet 19 Euro, von denen vier Euro auf das amtliche Dokument plus die Informationsbroschüre "Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen" entfallen und 15 Euro auf die Fischereiabgabe. Eine Verlängerung des Vierteljahresfischereischeins ist nicht erlaubt, beantragt werden kann er einmal pro Kalenderjahr.

Wo kann der Touristenfischereischein Thüringen mit welchen Dokumenten bestellt werden?

Ausgegeben wird der Vierteljahresfischereischein in Thüringen von den Gemeindeverwaltungen. Angler mit Wohnsitz in Thüringen beantragen ihn bei der für sie zuständigen Gemeinde, Besucher aus den anderen Bundesländern und dem Ausland wenden sich an die Gemeindeverwaltung, die ihrem Urlaubsort am nächsten ist. Benötigt werden der Personalausweis und das ausgefüllte Antragsformular (Beispiel aus Erfurt im Internet hier). Ob die jeweiligen Gemeindeverwaltungen bereit sind, den Vierteljahresfischereischein auch auf dem Postweg auszuhändigen, muss jeweils erfragt werden. Bekommen können den Vierteljahresfischereischein Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Wo darf man was mit dem Touristenfischereischein in Thüringen?

Um mit dem Vierteljahresfischereischein in Thüringen legal zu angeln, ist zusätzlich ein örtlicher Erlaubnisschein (Angelkarte) verbindlich. Diese Angelberechtigung wird üblicherweise von den Inhabern oder Pächtern der lokalen Gewässer vergeben.

In Thüringen ist das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein auf eine Handangel beschränkt. Die ausgelegte Handangel muss beaufsichtigt werden. In der Informationsbroschüre sind Schonzeiten und Mindestmaße für häufig vorkommenden Fischarten in Thüringen aufgelistet. Auf der jeweils geltenden Angelkarte können zudem Sonderregeln bestimmt sein.

Der Landesanglerverband Thüringen wirbt für Fanggebiete wie die Hohenwartetalsperre, den Bleilochstausee und Gewässer in der Saalekaskade. Angler dürfen dort Fischarten wie Hecht, Aal, Bachforelle, Karpfen, Barsch, Rotauge und Wels erwarten. In Thüringen beträgt die Gewässerfläche etwa 19.400 Hektar - da sollte für die individuellen Vorlieben eines jeden Anglers etwas dabei sein. Auf unserer Übersichtsseite zu Thüringen finden sich weitere interessante Angelgewässer.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein heißt der Touristenfischereischein im Behördendeutsch Urlauberfischereischein. Seit 2012 können diesen Urlauberfischereischein neben Touristen auch Bürger erwerben, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Der schleswig-holsteinische Fischereischein gilt 28 aufeinanderfolgende Kalendertage und darf einmal jährlich um denselben Zeitraum verlängert werden. Er wird ohne Prüfung von Fachkenntnissen ausgegeben. Die notwendigen Grundkenntnisse für Hobby-Angler und Angler-Anfänger soll ein Merkblatt vermitteln.

Was kostet der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein?

Der Touristenfischereischein kostet in Schleswig-Holstein bei der Erstausstellung 20 Euro. Davon entfallen zehn Euro auf das amtliche Dokument und zehn Euro auf die für ein Jahr gültige und vorgeschriebene Fischereiabgabemarke. Für eine Verlängerung der Urlauberfischereischeins werden zusätzlich zehn Euro fällig.

Wo kann der Touristenfischereischein in Schleswig Holstein mit welchen Dokumenten bestellt werden?

Zuständig für den Urlauberfischereischein ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein. Benötigt für die Beantragung wird ein Identitätsnachweis, üblicherweise in Form des Personalausweises. Ausgegeben wird der Touristenfischereischein von den Gemeinden im Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt. Auch die Außenstellen des LLUR (eine Liste findet sich online unter https://www.schleswig-holstein.de) stellt den Touristenfischereischein aus. Zudem gibt es die wohl bequemste Option, den Urlauberfischereischein online zu bestellen, zu bezahlen und anschließend auszudrucken. Dieser Service findet sich im Internet hier. Voraussetzung für den Touristenfischereischein in Schleswig-Holstein ist das Erreichen des zwölften Lebensjahres.

Wo darf man was mit dem Touristenfischereischein in Schleswig-Holstein?

Der Urlauberfischereischein allein berechtigt zum Angeln an den Küstengewässern von Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Schlei, der Lübecker Bucht und der Untereider beziehungsweise Eidermündung. An diesen Küstengewässern wird wie in allen Binnengewässern Schleswig-Holsteins zusätzlich zum Touristenfischereischein eine Angelerlaubnis benötigt. Diese gibt der jeweilige Inhaber oder Pächter der Fischereirechte der Gewässer aus.

Auf dieser Angelerlaubnis können Regeln vermerkt sein, die über die Gesetzeslage zum Angeln in Schleswig-Holstein hinausgehen. Allgemeine Informationen zu Schonzeiten und Mindestmaßen beim Angeln mit dem Touristenfischereischein finden sich in einem amtlichen Merkblatt. Dies kann auf folgender Webseite abgerufen werden. Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist in Schleswig-Holstein generell verboten.

Als reizvolle Angelreviere in Schleswig gelten neben den Küstengewässern unter anderem der Nord-Ostsee-Kanal, der Elbe-Lübeck-Kanal, der Große Plöner See, der Stolper See, die Elbe in S-H, die Eider und die Stör. Von Aal über Hecht und Karpfen bis Zander bieten sich dem Angler in Schleswig-Holstein vielfältige Fangchancen.

Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein ist das Angeln ohne Angelschein - also auch ohne Touristenfischereischein - von sogenannten Angelkuttern aus oder an Angelteichen. Mehr dazu haben wir in unserem Angel-Wiki zusammengefasst.

Das könnte dich auch interessieren

Rund ums Angeln
Angelschein
Rund ums Angeln
Catch and Release
Rund ums Angeln
Mondkalender
Rund ums Angeln
Petri Heil
Rund ums Angeln
Schneider/Schneidertag
Gewässer eintragen