Die Angelkarte ist für Angler das Dokument, mit dem sie nachweisen, dass sie an einem konkreten Gewässer angeln dürfen. Nicht zu verwechseln ist die Angelkarte mit dem Angelschein, der bescheinigt, dass sein Inhaber die Fischereiprüfung abgelegt hat. Die Angelkarte wird häufig auch Angelerlaubnis, Gewässerschein oder oder Fischereierlaubnisschein genannt. Ausgegeben wird die Angelkarte im Normalfall von den Inhabern der Fischereirechte der örtlichen Gewässer. Auf dem Gewässerschein sind eventuelle Sonderregeln wie maximale Fangmengen oder verschärfte Mindestmaße vermerkt, die über die Gesetzeslage zum Angeln im jeweiligen Bundesland hinausgehen.
Die Angelkarte in der Praxis: Gültigkeit, Kosten und Co.
Angelkarten spiegeln in ihrer Vielfalt die unterschiedlichen Bedürfnisse von Anglern wider. So gibt es an vielen Gewässern Tages- oder gar Halbtageskarten für Besucher zu kaufen. Weitere typische Gültigkeitsdauern werden durch Wochenkarten, Monatskarten oder Jahreskarten berücksichtigt. Die Kosten beginnen mit wenigen Euro für eine Tageskarte bis hin zu einigen Dutzend Euro für eine Jahreskarte. Gerade bei privatwirtschaftlich betriebenen Forellenteichen kommt zu den Kosten für die Angelkarte oft eine Abgabe pro gefangenem Fisch oder gewichtsbezogene Zusatzkosten. Generell gilt: Wer plant, an einem bestimmten Gewässer wiederholt zu angeln, spart mit einer länger gültigen Angelerlaubnis Geld. Fast immer können Kinder, Jugendliche und Schwerbehinderte bei Angelkarten mit einem Rabatt rechnen.
Mit der Mitgliedschaft in einem Angelverein ist üblicherweise auch eine Angelerlaubnis verbunden. Durch Kooperation mit anderen Angelvereinen ist diese Angelerlaubnis zudem häufig in angrenzenden Regionen gültig. Eine sogenannte Gastkarte gibt es zumeist vor Ort, durch die Fischereibehörden, die Angelverbände oder im Angelladen zu kaufen. Hilfreich ist auch unser Partner Fiskado, der Angelkarten für viele Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern online anbietet.
Rechtliche Hinweise zur Angelkarte
Fast immer ist die Angelkarte in Deutschland nur in Kombinationen mit dem Angelschein gültig. Ausnahmen von dieser Praxis haben wir unter "Angeln ohne Angelschein" aufgelistet. Die Gewässerkarte und der Fischereischein müssen generell immer mit sich geführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zum Vorwurf einer Straftat wegen Wildfischerei. Da Fischereirecht in Deutschland Landesrecht ist, unterschieden sich die Bußgeld- beziehungsweise Strafkataloge von Bundesland zu Bundesland teils sehr deutlich. Eine weitere für Angler mehr als unangenehme Konsequenz, beim Angeln ohne Angelkarte erwischt zu werden, ist der eventuelle Entzug des Angelscheins. Unwissenheit schützt übrigens nicht vor Strafe - Angler sind dazu verpflichtet, sich vor dem Angeln zu erkundigen, wer die Fischereirechte für das jeweilige Gewässer hat und damit auch die Angelkarten ausgibt.