Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Brandenburg entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal - 50 cm-
Aland - 30 cm-
Äsche01.12. - 31.05.30 cm-
Bachforelle16.10. - 15.04.30 cm-
Bachneunaugeganzjährig--
Barbe01.05. - 31.07.40 cm-
Bitterlingganzjährig--
Elritzeganzjährig--
Flussneunaugeganzjährig--
Groppeganzjährig--
Große Maräne01.10. - 31.12.30 cmIn stehenden Gewässern nach Besatz gelten Schonzeit und Mindestmaß wie angegeben. In Fließgewässern besteht ganzjährige Schonzeit.
Gründlingganzjährig--
Hasel - 15 cm-
Hecht01.02. - 31.03.45 cmsoweit mit der Handangel nachgestellt
Karpfen - 35 cm-
Kleine Maräne - 15 cm-
Lachs16.10. - 15.04.60 cmWenn als Satzfisch eingebracht, ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt
Maifischganzjährig--
Meerforelle16.10. - 15.04.60 cmwenn als Satzfisch eingebracht, ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt
Meerneunaugeganzjährig--
Moderlieschenganzjährig--
Naseganzjährig--
Nordseeschnäpelganzjährig--
Quappe - 30 cm-
Rapfen01.04. - 30.06.40 cm-
Schlammpeitzgerganzjährig--
Schleie - 25 cm-
Schneiderganzjährig--
Seeforelle16.10. - 15.04.60 cmwenn als Satzfisch eingebracht, ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt
Steinbeißerganzjährig--
Stintganzjährig--
Zährteganzjährig--
Zander01.04. - 31.05.45 cm-
Zope01.03. - 31.05.20 cm-

Rechtliches

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