Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Abbildung AalAal01.10. - 01.03.50 cm-
Abbildung AlandAland - 25 cm-
Abbildung ÄscheÄsche01.03. - 30.04.30 cmDie Äsche darf dem Wasser in den Gewässerabschnitten nicht entnommen werden, die die oberste Fischereibehörde durch Verwaltungsvorschrift zum Schutz der heimischen Äschenbestände festlegt. Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt zu veröffentlichen.
Abbildung BachforelleBachforelle20.10. - 15.03.25 cm-
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig--
Abbildung BarbeBarbe15.05. - 15.06.35 cm-
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig--
Abbildung ElritzeElritzeganzjährig--
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig--
Abbildung GroppeGroppeganzjährig--
Abbildung HechtHecht01.02. - 30.04.45 cm-
Abbildung KarpfenKarpfen - 35 cm-
Abbildung LachsLachsganzjährig--
Abbildung MaifischMaifischganzjährig--
Abbildung MeerforelleMeerforelleganzjährig--
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeganzjährig--
Abbildung ModerlieschenModerlieschenganzjährig--
Abbildung NaseNase01.03. - 30.04.30 cm-
Abbildung Neunstachlige StichlingNeunstachlige Stichlingganzjährig--
Abbildung NordseeschnäpelNordseeschnäpelganzjährig--
Abbildung QuappeQuappeganzjährig--
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig--
Abbildung SchleieSchleie - 25 cm-
Abbildung SchneiderSchneiderganzjährig--
Abbildung SeeforelleSeeforelle20.10. - 15.03.50 cm-
Abbildung SeesaiblingSeesaibling20.10. - 15.03.30 cm-
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig--
Abbildung ZanderZander01.04. - 31.05.40 cm-

Rechtliches

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