Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Sachsen-Anhalt entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal - 50 cm
Äsche01.12. - 15.05.30 cm
Bachforelle15.09. - 31.03.25 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Barbe01.04. - 30.06.45 cm
Bitterlingganzjährig-
Elritzeganzjährig-
Flussneunaugeganzjährig-
Groppeganzjährig-
Große Maräne - 30 cm
Hecht15.02. - 30.04.50 cm
Karpfen - 35 cm
Kleine Maräne - 12 cm
Lachsganzjährig-
Maifischganzjährig-
Meerforelleganzjährig-
Meerneunaugeganzjährig-
Moderlieschenganzjährig-
Naseganzjährig-
Nordseeschnäpelganzjährig-
Quappe - 30 cm
Rapfen - 40 cm
Regenbogenforelle - 25 cm
Schlammpeitzgerganzjährig-
Schleie - 25 cm
Schneiderganzjährig-
Steinbeißerganzjährig-
Zährte - 30 cm
Zander15.02. - 31.05.50 cm

Rechtliches

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