Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen-Anhalt

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Sachsen-Anhalt entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaß
Abbildung AalAal - 50 cm
Abbildung ÄscheÄsche01.12. - 15.05.30 cm
Abbildung BachforelleBachforelle15.09. - 31.03.25 cm
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig-
Abbildung BarbeBarbe01.04. - 30.06.45 cm
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig-
Abbildung ElritzeElritzeganzjährig-
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig-
Abbildung GroppeGroppeganzjährig-
Abbildung Große MaräneGroße Maräne - 30 cm
Abbildung HechtHecht15.02. - 30.04.50 cm
Abbildung KarpfenKarpfen - 35 cm
Abbildung Kleine MaräneKleine Maräne - 12 cm
Abbildung LachsLachsganzjährig-
Abbildung MaifischMaifischganzjährig-
Abbildung MeerforelleMeerforelleganzjährig-
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeganzjährig-
Abbildung ModerlieschenModerlieschenganzjährig-
Abbildung NaseNaseganzjährig-
Abbildung NordseeschnäpelNordseeschnäpelganzjährig-
Abbildung QuappeQuappe - 30 cm
Abbildung RapfenRapfen - 40 cm
Abbildung RegenbogenforelleRegenbogenforelle - 25 cm
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig-
Abbildung SchleieSchleie - 25 cm
Abbildung SchneiderSchneiderganzjährig-
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig-
Abbildung ZährteZährte - 30 cm
Abbildung ZanderZander15.02. - 31.05.50 cm

Rechtliches

Gewässer eintragen