Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Hessen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaß
Abbildung AalAal01.10. - 01.03.50 cm
Abbildung ÄscheÄsche01.03. - 15.05.30 cm
Abbildung BachforelleBachforelle15.10. - 31.03.25 cm
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig-
Abbildung BarbeBarbe - 40 cm
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig-
Abbildung ElritzeElritzeganzjährig-
Abbildung FlunderFlunderganzjährig-
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig-
Abbildung HechtHecht01.02. - 15.04.50 cm
Abbildung KarauscheKarauscheganzjährig-
Abbildung KarpfenKarpfen15.03. - 31.05.45 cm
Abbildung MaifischMaifischganzjährig-
Abbildung MeerforelleMeerforelle01.10. - 31.03.25 cm
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeganzjährig-
Abbildung ModerlieschenModerlieschen01.05. - 30.06.-
Abbildung NaseNase15.03. - 30.04.25 cm
Abbildung Neunstachlige StichlingNeunstachlige Stichlingganzjährig-
Abbildung QuappeQuappeganzjährig-
Abbildung RotfederRotfeder15.03. - 31.05.20 cm
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig-
Abbildung SchleieSchleie01.05. - 30.06.25 cm
Abbildung SchneiderSchneiderganzjährig-
Abbildung SeeforelleSeeforelle15.10. - 31.03.25 cm
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig-
Abbildung StrömerStrömerganzjährig-
Abbildung ZährteZährteganzjährig-
Abbildung ZanderZander - 50 cm

Rechtliches

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