Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Hessen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal01.10. - 01.03.50 cm
Äsche01.03. - 15.05.30 cm
Bachforelle15.10. - 31.03.25 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Barbe - 40 cm
Bitterlingganzjährig-
Elritzeganzjährig-
Flunderganzjährig-
Flussneunaugeganzjährig-
Hecht01.02. - 15.04.50 cm
Karauscheganzjährig-
Karpfen15.03. - 31.05.45 cm
Maifischganzjährig-
Meerforelle01.10. - 31.03.25 cm
Meerneunaugeganzjährig-
Moderlieschen01.05. - 30.06.-
Nase15.03. - 30.04.25 cm
Neunstachlige Stichlingganzjährig-
Quappeganzjährig-
Rotfeder15.03. - 31.05.20 cm
Schlammpeitzgerganzjährig-
Schleie01.05. - 30.06.25 cm
Schneiderganzjährig-
Seeforelle15.10. - 31.03.25 cm
Steinbeißerganzjährig-
Strömerganzjährig-
Zährteganzjährig-
Zander - 50 cm

Rechtliches

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