| zuletzt aktualisiert: 20.12.2017
- Gewässerschilder weisen Fischschonbezirke, Streckensperrungen und Salmonidenstrecken aus
- Rote Schilder bedeuten ein Angelverbot
| zuletzt aktualisiert: 20.12.2017
Durch Schilder können Gewässer vor Ort mit zusätzlichen Informationen versehen werden. Mit diesen Informationsschildern werden Angelreviere und -verbote sowie vorgeschriebene bzw. erlaubte Angelmethoden angezeigt.
ZU BEACHTEN !!! - Die hier genannten Rechtsvorschriften müssen zum Zeitpunkt ihrer Anwendung durch den Anwender auf Gültigkeit geprüft werden.
Das Zeichen hat eine Seitenlänge von 630mm, der grüne Rand eine Breite von 62mm.
Die Pfeile geben die entsprechende Richtung des geltenden Bereichs an.
Der Grundtyp der Schilder ist ein auf der Spitze stehendes Quadrat mit einer Seitenlänge von 30cm.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen für jegliches Angeln gesperrt.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen ein Salmonidengewässer. Erlaubnisschein für Salmoniden erforderlich.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen ein Salmonidengewässer. Angeln nur nach den Regeln für Salmonidengewässer und nur mit den Methoden des Salmonidenangelns erlaubt. Allgemeiner Erlaubnisschein für die Beangelung ausreichend.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen ein allgemeines Angelgewässer.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen ein Salmonidengewässer. Die ausschließliche Benutzung der Flugangel ist zwingend vorgeschrieben. Erlaubnisschein für Salmoniden erforderlich.
Die ausschließliche Benutzung der Flugangel ist zwingend vorgeschrieben. Allgemeiner Erlaubnisschein ausreichend.
Das Gewässer ist in beiden Richtungen ein allgemeines Angelgewässer (Mischgewässer). Allgemeiner Erlaubnisschein erforderlich.
Alle Vollschilder können als Halbschilder mit zwei unterschiedlichen Farben/Motiven beliebig miteinander kombiniert verwendet werden.
Es kennzeichnet die Grenzen einer Schonstrecke. Die Grundfarbe der einen Hälfte ist rot, die der anderen gelb. Sind 2 Schilder mit den roten Hälfte einander zugekehrt, ist die dazwischenliegende Strecke gesperrt. Sind die beiden gelben Hälften einander zugekehrt, so ist die dazwischenliegende Strecke freigegeben.
Halbschilder beinhalten in angezeigter Richtung die Information der Vollschilder. Zwei unterschiedliche Halbschilder sind zusammengefügt immer durch einen mittig angebrachten senkrechten schwarzen Strich optisch voneinander zu trennen.
Das Gewässer ist nach links ein Salmonidengewässer (Salmoniden Erlaubnisschein erforderlich) und nach rechts ein Salmonidengewässer welches mit allgemeinem Erlaubnisschein beangelbar ist.
Es kennzeichnet die Grenzen einer Flugangelstrecke. Grundfarbe gelb, beide Hälften durch einen senkrechten schwarzen Strich getrennt, in einer Hälfte befindet sich ein schwarzes F. Zwischen den mit F gekennzeichneten Hälften von zwei Schildern befindet sich eine Flugangelstrecke. Zu beachten ist, dass dieses Schild auch auf einer Hälfte rot sein kann und es dann zur Kennzeichnung einer der Flugangelstrecke folgenden Schonstrecke dient.
Das Schild ist durch einen senkrechten schwarzen Strich getrennt. Beide Hälften sind entweder gelb oder eine Hälfte rot (Schonstrecke). In einer gelben Hälfte befindet sich ein schwarzes M. Dieses zeigt den Beginn eines allgemeinen Angelgewässers an.
Kennzeichnet eine Strecke mit Watverbot.