Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Bremen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal - 35 cm-
Äsche01.03. - 15.05.35 cm-
Bachforelle15.10. - 15.02.30 cmDiese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.
Bachneunaugeganzjährig--
Barsch01.02. - 15.05.15 cm-
Bitterlingganzjährig--
Döbel - 30 cm-
Flunder - 25 cm-
Flussneunaugeganzjährig--
Groppeganzjährig--
Hecht01.02. - 15.05.60 cm-
Lachs15.10. - 15.03.60 cmDarf nur gefangen werden, wenn dieser als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Art bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt.
Maifischganzjährig--
Meerforelle15.10. - 15.02.50 cmDarf nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Art bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt.
Meerneunaugeganzjährig--
Nordseeschnäpelganzjährig--
Quappe - 35 cm-
Rapfen - 40 cmDiese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.
Schlammpeitzgerganzjährig--
Schneiderganzjährig--
Steinbeißerganzjährig--
Zährteganzjährig--
Zander01.02. - 15.05.40 cm-

Rechtliches

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