Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Bremen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Abbildung AalAal - 35 cm-
Abbildung ÄscheÄsche01.03. - 15.05.35 cm-
Abbildung BachforelleBachforelle15.10. - 15.02.30 cmDiese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig--
Abbildung BarschBarsch01.02. - 15.05.15 cm-
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig--
Abbildung DöbelDöbel - 30 cm-
Abbildung FlunderFlunder - 25 cm-
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig--
Abbildung GroppeGroppeganzjährig--
Abbildung HechtHecht01.02. - 15.05.60 cm-
Abbildung LachsLachs15.10. - 15.03.60 cmDarf nur gefangen werden, wenn dieser als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Art bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt.
Abbildung MaifischMaifischganzjährig--
Abbildung MeerforelleMeerforelle15.10. - 15.02.50 cmDarf nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Art bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt.
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeganzjährig--
Abbildung NordseeschnäpelNordseeschnäpelganzjährig--
Abbildung QuappeQuappe - 35 cm-
Abbildung RapfenRapfen - 40 cmDiese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig--
Abbildung SchneiderSchneiderganzjährig--
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig--
Abbildung ZährteZährteganzjährig--
Abbildung ZanderZander01.02. - 15.05.40 cm-

Rechtliches

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