Schonzeiten und Mindestmaße in Saarland

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Saarland entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaß
Abbildung AalAal - 50 cm
Abbildung ÄscheÄsche01.03. - 30.04.30 cm
Abbildung BachforelleBachforelle01.10. - 31.03.25 cm
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig-
Abbildung BachschmerleBachschmerleganzjährig-
Abbildung BarbeBarbe15.03. - 15.06.40 cm
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig-
Abbildung ElritzeElritzeganzjährig-
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig-
Abbildung GroppeGroppeganzjährig-
Abbildung HechtHecht15.02. - 31.05.50 cm
Abbildung KarpfenKarpfen - 35 cm
Abbildung ModerlieschenModerlieschenganzjährig-
Abbildung NaseNase15.03. - 15.06.35 cm
Abbildung QuappeQuappeganzjährig-
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig-
Abbildung SchleieSchleie - 25 cm
Abbildung SchneiderSchneiderganzjährig-
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig-
Abbildung WelsWels - 30 cm
Abbildung ZanderZander15.02. - 31.05.45 cm

Rechtliches

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