Schonzeiten und Mindestmaße in Saarland

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Saarland entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal - 50 cm
Äsche01.03. - 30.04.30 cm
Bachforelle01.10. - 31.03.25 cm
Bachneunaugeganzjährig-
Bachschmerleganzjährig-
Barbe15.03. - 15.06.40 cm
Bitterlingganzjährig-
Elritzeganzjährig-
Flussneunaugeganzjährig-
Groppeganzjährig-
Hecht15.02. - 31.05.50 cm
Karpfen - 35 cm
Moderlieschenganzjährig-
Nase15.03. - 15.06.35 cm
Quappeganzjährig-
Schlammpeitzgerganzjährig-
Schleie - 25 cm
Schneiderganzjährig-
Steinbeißerganzjährig-
Wels - 30 cm
Zander15.02. - 31.05.45 cm

Rechtliches

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