Schonzeiten

Schonzeiten in der Fischerei gab es bereits im 14. Jahrhundert: In Frankreich beklagen sich Bürger über überfischte Gewässer und daraus resultierende steigende Preise für Fisch. Der regierende Hof reagierte und verbot das Angeln bei Nacht und in der Laichzeit, damit sich die Fischpopulationen erholen konnten. Bis heute haben Schonzeiten das Ziel, gefährdete Fischarten dadurch zu schützen, dass das Angeln von laichenden Fischen verboten wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich bestimmte Fischarten natürlich fortpflanzen. Häufig gelten im Zusammenhang mit den an Zeiträume gekoppelten Schonzeiten auch Mindestmaße, die definieren, wie lang ein Fisch seiner Art sein muss, damit er aus dem Wasser entnommen werden darf.

Welche Regelungen gelten in Deutschland bezüglich Schonzeiten?

Fischerei und Angelwesen sind in Deutschland Ländersache. Diese bestimmen durch Gesetze und Verordnungen die für Angler relevanten Schonzeiten. In der Praxis bedeutet dies häufig von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Schonzeiten. Zusätzlich kompliziert werden Schonzeiten durch Regelungen für bestimmte Gewässer. Auskunft über die geltenden örtlichen Schonzeiten sind üblicherweise den Gewässerkarten und Angelerlaubnissen zu entnehmen.

Welche Fischarten sind typischerweise von Schonzeiten betroffen?

Hier eine alphabetische Übersicht zu typischen Fischarten, bei denen Angler (Stand 2018) in einem oder mehreren Bundesländern Schonzeiten und/oder Mindestmaße beachten müssen.

  • Aal
  • Aland
  • Äsche
  • Bachforelle
  • Bachsaibling
  • Bachschmerle
  • Barbe
  • Binnenstint
  • Bitterling
  • Blaufelchen
  • Dorsch
  • Döbel
  • Elritze
  • Felchen
  • Finte
  • Flunder
  • Flussstint
  • Glattbutt
  • Große Maräne
  • Gründling
  • Hasel
  • Hecht
  • Hering
  • Huchen
  • Karausche
  • Karpfen
  • Kleine Maräne
  • Kliesche
  • Lachs
  • Makrele
  • Maräne
  • Meeräsche
  • Meerforelle
  • Nase
  • Ostseeschnäpel
  • Quappe
  • Rapfen
  • Regenbogenforelle
  • Renke
  • Rotauge
  • Rotfeder
  • Schlammpeitzger
  • Schleie
  • Scholle
  • Schmerle
  • Seeforelle
  • Seesaibling
  • Steinbeißer
  • Steinbutt
  • Stör
  • Wels
  • Wildkarpfen
  • Zährte
  • Zander
  • Zope

Zu den Krebsen und Muscheln zählen:

  • Edelkrebs
  • Flusskrebs
  • Herzmuschel
  • Hummer
  • Miesmuschel
  • Steinkrebs

Hinweis: Ganzjährige Schonzeiten, also de facto Fangverbote, wurden bei diesem Überblick nicht berücksichtigt.

Es gilt für verantwortungsvolle Angler, sich unbedingt über die lokalen Schonzeiten und Mindestmaße sowie etwaige weitere Sonderregeln zu informieren.

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