Das Mindestmaß oder seltener auch Schonmaß genannt, bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlänge eines Fisches, der dem Gewässer von einem Fischer entnommen werden darf.
Die Maße variieren je nach Bundesland und sollen sicherstellen, dass der Fisch die Möglichkeit hat, bis zur Geschlechtsreife heranzuwachsen, um sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Dadurch soll der Erhalt und Bestand jeweiliger Fischarten sichergestellt werden.
Schau dich auf unserer Seite um. Wir zeigen dir an allen relevanten Stellen die Mindestmaße der Fische.
Untermaßige Fische
Untermaßig gefangene Fische musst du schonend - wie es in der Fischerprüfung unterrichtet wurde - zurücksetzen.
Ist ein Fisch untermaßig und nicht mehr überlebensfähig, hängt es von dem Fischereigesetz deines Bundeslandes ab, wie du weiter verfahren musst.
Länge ermitteln
Die Länge ermittelst du mit einem Messgerät deiner Wahl von der Maulspitze an bis zum Ende der Schwanzflosse.