Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Niedersachsen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

 FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Abbildung AalAal - 35 cm-
Abbildung AalAalKüstenregion - 45 cm-
Abbildung ÄscheÄsche01.03. - 15.05.30 cm-
Abbildung BachforelleBachforelle15.10. - 15.02.25 cm-
Abbildung BachneunaugeBachneunaugeganzjährig--
Abbildung BachschmerleBachschmerleganzjährig--
Abbildung BarbeBarbe - 35 cm-
Abbildung BitterlingBitterlingganzjährig--
Abbildung ElritzeElritzeganzjährig--
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeganzjährig--
Abbildung FlussneunaugeFlussneunaugeKüstenregionganzjährig--
Abbildung GroppeGroppeganzjährig--
Abbildung HechtHecht01.02. - 15.04.40 cm-
Abbildung HechtHechtKüstenregion - 45 cm-
Abbildung LachsLachs15.10. - 15.03.50 cmLachse dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
Abbildung LachsLachsKüstenregion01.10. - 15.03.60 cm-
Abbildung MaifischMaifischKüstenregionganzjährig--
Abbildung MeerforelleMeerforelle15.10. - 15.02.40 cmMeerforellen dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen ist dieser Fisch ganzjährig geschützt.
Abbildung MeerforelleMeerforelleKüstenregion01.10. - 15.02.40 cm-
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeganzjährig--
Abbildung MeerneunaugeMeerneunaugeKüstenregionganzjährig--
Abbildung NaseNase - 25 cmNasen dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
Abbildung NordseeschnäpelNordseeschnäpelKüstenregionganzjährig--
Abbildung QuappeQuappe - 35 cm-
Abbildung RapfenRapfen - 40 cmLachse, Meerforellen, Nasen, Rapfen und Störe dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
Abbildung RegenbogenforelleRegenbogenforelle - 25 cm-
Abbildung SchlammpeitzgerSchlammpeitzgerganzjährig--
Abbildung SteinbeißerSteinbeißerganzjährig--
Abbildung WelsWels - 50 cm-
Abbildung ZanderZander15.03. - 30.04.35 cm-
Abbildung ZanderZanderKüstenregion15.03. - 15.05.40 cm-

Rechtliches

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