Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Niedersachsen entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal - 35 cm-
AalKüstenregion - 45 cm-
Äsche01.03. - 15.05.30 cm-
Bachforelle15.10. - 15.02.25 cm-
Bachneunaugeganzjährig--
Bachschmerleganzjährig--
Barbe - 35 cm-
Bitterlingganzjährig--
Elritzeganzjährig--
Flussneunaugeganzjährig--
FlussneunaugeKüstenregionganzjährig--
Groppeganzjährig--
Hecht01.02. - 15.04.40 cm-
HechtKüstenregion - 45 cm-
Lachs15.10. - 15.03.50 cmLachse dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
LachsKüstenregion01.10. - 15.03.60 cm-
MaifischKüstenregionganzjährig--
Meerforelle15.10. - 15.02.40 cmMeerforellen dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen ist dieser Fisch ganzjährig geschützt.
MeerforelleKüstenregion01.10. - 15.02.40 cm-
Meerneunaugeganzjährig--
MeerneunaugeKüstenregionganzjährig--
Nase - 25 cmNasen dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
NordseeschnäpelKüstenregionganzjährig--
Quappe - 35 cm-
Rapfen - 40 cmLachse, Meerforellen, Nasen, Rapfen und Störe dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.
Regenbogenforelle - 25 cm-
Schlammpeitzgerganzjährig--
Steinbeißerganzjährig--
Wels - 50 cm-
Zander15.03. - 30.04.35 cm-
ZanderKüstenregion15.03. - 15.05.40 cm-

Rechtliches

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