Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin

Die Schonzeiten der hier aufgeführten Fischarten sind aus der Gewässerordnung des Landes Berlin entnommen.
Bitte beachte, dass diese sich zwischenzeitlich geändert haben können oder für einzelne Gewässer abweichende Schonzeiten, Mindestmaße und Besonderheiten gelten.

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal - 50 cm-
Aland - 30 cm-
Äsche01.12. - 31.05.30 cm-
Bachforelle01.10. - 30.04.30 cm-
Bachneunaugeganzjährig--
Bachsaibling01.10. - 30.04.25 cm-
Barbeganzjährig--
Bitterlingganzjährig--
Döbel - 30 cm-
Elritzeganzjährig--
Flussneunaugeganzjährig--
Große Maräne01.10. - 31.12.30 cmAls Satzfisch eingebracht, gelten Schonzeit und Mindestmaß wie angegeben. In Fließgewässern besteht ganzjährige Schonzeit.
Gründlingganzjährig--
Hasel - 15 cm-
Hecht01.01. - 30.04.50 cmsoweit mit der Handangel nachgestellt
Karauscheganzjährig--
Karpfen - 35 cm-
Kleine Maräne - 15 cm-
Lachsganzjährig--
Maifischganzjährig--
Meerforelleganzjährig--
Meerneunaugeganzjährig--
Moderlieschenganzjährig--
Naseganzjährig--
Neunstachlige Stichlingganzjährig--
Quappe - 30 cm-
Rapfen01.04. - 30.06.40 cm-
Regenbogenforelle01.10. - 30.04.25 cm-
Schlammpeitzgerganzjährig--
Schleie - 25 cm-
Schneiderganzjährig--
Seeforelle01.10. - 31.05.60 cm-
Steinbeißerganzjährig--
Wels - 75 cm-
Zährteganzjährig--
Zander01.01. - 31.05.45 cm-
Zope01.03. - 31.05.20 cm-

Rechtliches

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